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Drohnenführerscheine

Ohne Führerschein zu fliegen ist nur erlaubt, wenn die Drohne weniger als 250 g wiegt und damit in die Klasse C0 fällt. Ansonsten gilt Folgendes:

EU-Kompetenznachweis (A1/A3)
„Kleiner Drohnenführerschein“

Kompetenznachweis

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der obligatorische Drohnenführerschein für die beiden niedrigsten Risikokategorien innerhalb der offenen Kategorie. Diese sogenannte offene Kategorie ist in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Dieser “kleine“ EU-Drohnenführerschein richtet sich an private Anfänger, die in den niedrigsten Risikokategorien fliegen wollen. Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 kannst du Drohnen bis zu einem Gewicht von 500 Gramm fliegen. Hast du eine Drohne, die schwerer als 500 Gramm ist? Dann darfst du auch mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 fliegen, aber musst du einen Abstand von 150 Metern zu Menschen und Gebäuden einhalten. Zu den gängigen Drohnen, die unter diesen “kleinen“ EU-Drohnenführerschein fallen, gehören die DJI Spark, DJI Mavic Mini 2, DJI Mavic Air, DJI Inspire, Yuneec Breeze und die Parrot Anafi. Darüber hinaus ist der EU-Kompetenznachweis die Grundlage für alle drohnenbezogenen Qualifikationen.

Der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1/A3) kann komplett online mit kurzem Online-Training und Test auf der Internetseite des LBA (Luftfahrtbundesamt) gemacht werden.

Für die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 fallen beim LBA Gebühren in Höhe von 25,00 € an.


EU-Fernpilotenzeugnis A2
„Großer Drohnenführerschein“

Fernpilotenzeugnis A2

Für die Ausstellung eines EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 für den UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot folgende Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:

1. Inhaber eines EU-Kompetenznachweis A1/A3.

2. Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3.

3. Erklärung über den Abschluss des praktischen Selbststudiums (Declaration practical self-study remote pilots).

4. Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF).

Die zusätzliche Theorieprüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 3 Fachgebieten. Werden mindestens 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Nach erfolgreichem Abschluss der Theorieprüfung kann die Ausstellung eines Fernpiloten-Zeugnisses beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Das Fernpiloten-Zeugnis wird elektronisch ausgestellt (Versand als pdf-Datei per E-Mail).